Bekanntmachung
Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bosau
Das Innenministerium des Landes Schleswig – Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24. September 2012 beschlossene
8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bosau für den Ortsteil Bosau mit Bescheid vom 16.11.2012, Az.: IV 263-512.111-55.07, nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 8. Änderung des F-planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Großer Plöner See in Plön, Heinrich - Rieper- Str. 8, Kellergeschoss, Zimmer 22 während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Hutzfeld, den 26. November 2012
Gemeinde Bosau
-Der Bürgermeister-
gez. Mario Schmidt