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Bekanntmachung

Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bosau

Das Innenministerium des Landes Schleswig – Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24. September 2012 beschlossene
8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bosau für den Ortsteil Bosau  mit Bescheid vom 16.11.2012, Az.: IV 263-512.111-55.07, nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 8. Änderung des  F-planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung  in der Amtsverwaltung Großer Plöner See in Plön, Heinrich - Rieper- Str. 8, Kellergeschoss, Zimmer 22 während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr  einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).


Hutzfeld, den 26. November 2012


                                                                                    Gemeinde Bosau
                                                                                  -Der Bürgermeister-

                                                                                 gez. Mario Schmidt