Allgemeine Rattenbekämpfungsaktion der Gemeinde Bosau
für den gesamten Gemeindebereich
vom 10.12. - 31.12.2012
Die Eigentümer aller Grundstücke in der Gemeinde Bosau sind zur Bekämpfung der Ratten verpflichtet. Zur Bekämpfung wird auf die einschlägigen Vorschriften der Rattenverordnung verwiesen.
Begründung:
Im gesamten Gemeindegebiet wurden in den letzten Wochen vermehrt Ratten beobachtet, somit ist von einem zunehmenden Rattenbefall auszugehen.
Um Gesundheitsgefahren für die Allgemeinheit abzuwenden ist der Rattenbefall weitgehend zu reduzieren. Eine allgemeine Rattenbekämpfungsaktion ist deshalb erforderlich.
Sollte festgestellt werden, dass ein Verpflichteter die Rattenbekämpfung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, wird hiermit die Ersatzvornahme durch Dritte angedroht. Die Kosten der Ersatzvornahme werden vorläufig mit 200,- Euro je Grundstück veranschlagt.
Hinweis:
Auf die Sicherheitsvorschriften der §§ 5-7 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Ostholstein weise ich besonders hin. Insbesondere ist zu beachten, dass nur zugelassene Mittel und Verfahren verwendet werden und Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden dürfen.
Auf Bekämpfungsmittel- und Geräte ist deutlich sichtbar hinzuweisen; Bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben.
Hutzfeld, den 26.11.2012 Gemeinde Bosau
Az.: 11-110 gez. Mario Schmidt
Bürgermeister