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Bekanntmachung der Gemeinde Bosau


Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regio-nalplanes Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum II, Kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hatte am 28. Juli 2011 die Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und vom 15. August bis 15. November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und beteiligungsverfahren durchgeführt. Am 27. März 2012 - nach Auswertung alle eingegangenen Stellungnahmen - hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass gemäß § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.

Entsprechend dem Beschluss der Landesregierung vom 27. März 2012 wird im zweiten An-hördungs- und Beteiligungsverfahren auch der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeits-beteiligung gemäß § 10 ROG, Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Teilfortschreibung, die für jeden der fünf Planungsräume jeweils aus einem Textteil, einer Karte und einem Umweltbericht besteht, Stellung zu nehmen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt in der Zeit

vom 30. Mai bis zum 11. Juli 2012.

Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Verfahren durchgeführt. die öffentliche Auslegung der Entwürfe der fünf Teilfortschreibungen erfolgt im o. g. Zeitraum im Internet unter www.wind-sh.de. Dort besteht die Gelegenheit, die Planentwürfe einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.

Darüber hinaus liegt der zweite Entwurf des Regionalplanes für den Planungsraum II in der Zeit vom 11. Juni bis zum 11. Juli 2012 in der Gemeindeverwaltung Bosau, Hutzfeld, Hauptstraße 2, 23715 Bosau während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen hier einsehen. Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zu den Entwürfen der Teilfortschreibungen sind vorzugsweise elektronisch über die Online-Beteiligungsfunktion, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), per Post oder zur Niederschrift zu richten an das

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Landesplanung, Stadtentwicklung, Wohnraumförderung, Bau- und Vermessungswiesen - IV 232
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

Bei den Stellungnahmen bitte ich darum, folgende Hinweise zur berücksichtigen:
• Zu allen Änderungen (Flächenneuausweisungen, Flächenerweiterungen und Flächen-streichungen) gegenüber dem Planungsstand des ersten Entwurfes kann Stellung genommen werden.
• Unberücksichtigt bleiben Flächenneuanmeldungen und Stellungnahmen zu Flächen, die gegenüber dem 1. Entwurf unverändert geblieben sind, soweit sich hieraus keine neuen abwägungsrelevanten Tatsachen ergeben.

Auf die Bekanntmachung des Innenministeriums vom 08.05.2012 (Amtsblatt Schleswig-Holstein S. 471) über die zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung der Regionalpläne weise ich hin.


Hutzfeld, den 11. Juni 2012


Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
gez. Mario Schmidt