Bekanntmachung
I
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Bosau
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 15. Dezember 2011 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | ||
gegenüber bisher | nunmehr fest- gesetzt auf | |||
1. im Verwaltungshaushalt | 551.300 EUR | 232.300 EUR | 5.870.900 EUR | 6.189.900 EUR |
die Ausgaben | 680.700 EUR | 361.700 EUR | 5.870.900 EUR | 6.189.900 EUR |
2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen | 162.800 EUR | 10.300 EUR | 300.200 EUR | 452.700 EUR |
die Ausgaben | 219.500 EUR | 67.000 EUR | 300.200 EUR | 452.700 EUR |
Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 16. Dezember 2011
Az.: II 030 – 12/2011
(L.S.) gez. Schmidt
-Bürgermeister-
II
Die vorstehende II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstr. 2, Zimmer 4, und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See, Heinrich-Rieper-Straße 8, Plön, Zimmer 15, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hutzfeld, den 16. Dezember 2011
Az.: II 030-12/2011
Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
L.S. gez. Schmidt