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Bekanntmachung

I
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Bosau
für das Haushaltsjahr 2011



Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 15. Dezember 2011 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 erhöht umvermindert umund damit der Gesamtbetrag  des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
  gegenüber
bisher
nunmehr fest-
gesetzt auf

1. im Verwaltungshaushalt
   die Einnahmen

551.300 EUR

232.300 EUR5.870.900 EUR   6.189.900 EUR
   die Ausgaben   680.700 EUR  361.700 EUR5.870.900 EUR   6.189.900 EUR
2. im Vermögenshaushalt
   die Einnahmen   
162.800 EUR   10.300 EUR   300.200 EUR   452.700 EUR
   die Ausgaben   219.500 EUR67.000 EUR  300.200 EUR   452.700 EUR

  
Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 16. Dezember 2011
Az.: II 030 – 12/2011


                (L.S.)               gez. Schmidt
                                    -Bürgermeister-



II

Die vorstehende II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstr. 2, Zimmer 4, und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See, Heinrich-Rieper-Straße 8, Plön, Zimmer 15, während der Dienststunden eingesehen werden.

Hutzfeld, den 16. Dezember 2011
Az.: II 030-12/2011      

                                  Gemeinde Bosau
                                     Der Bürgermeister
                    L.S.        gez. Schmidt