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Aufstellungsbeschluss für die Abrundungssatzung Bicheler Berg

1. Für das Gebiet südlicher Ortsrand Bosau Bicheler Berg / Breiter Weg, Flurstück 1/32 u. 1/19 (sie-he Planzeichnung) wird eine Abrundungssatzung aufgestellt.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger der öffentlichen Belange soll das Planungsbüro Ostholstein beauftragt werden.


4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sollte in der Dorfschaftsversammlung sowie in einer Informationsveranstaltung für Kinder und Jugendliche gemäß § 47 f GO durchgeführt werden.

Planzeichnung:



Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister                        Hutzfeld, den 03.11.2011
gez. Schmidt                            Az.: I 610-84.7