Luftbild Bosau

DRK Blutspende

Aktuelle Blutspendetermine in
Bosau und Umgebung

B e k a n n t m a c h u n g

Gemäß § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Januar 1991 (BGBl. I.
S. 169) in Verbindung mit der 1. Landesverordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung Sprengstoffrecht vom 13. Juli 1978 (GVOBl. Schl.-H. S. 211) ordne ich an, dass am
31. Dezember 2018 und am 01. Januar 2019 in einem Umkreis von 180 m zu den reetgedeckten Häusern im gesamten Bereich der Gemeinde Bosau keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II (insbesondere keine Stabraketen und Feuerwerksbatterien) abgebrannt werden dürfen.

Es wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesem Zusammenhang das
Abschießen von Signalwaffen nur von Personen erfolgen darf, die im Besitz des kleinen
Waffenscheines sind.
Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite www.gemeinde-bosau.de“ und durch
Veröffentlichung dieses Hinweises in der Zeitung.

Hutzfeld, den 27. Dezember 2018
Az.: III 11 – 241
Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
gez. Mario Schmidt