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Wahlbekanntmachung

1. Am 06. Mai 2018 findet die Gemeindewahl in der Gemeinde Bosau statt.
    Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
    Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Ostholstein verbunden.
    
2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. (siehe Anlage)
    Die Gemeinde gehört bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 14
    Der Wahlraum befindet sich....   (siehe Anlage)    
    Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und Wahlkreise ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich. (siehe unten)

3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die   Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
    
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer und für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.*)
    
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl 3 Stimmen, die beliebig verteilt werden können. Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.
    
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
    
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist. Auf die Bestimmungen des § 96 Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird hingewiesen.
    
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
    
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
    
    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
    b) durch Briefwahl
    
    teilnehmen.
   
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter des Amtes Großer Plöner See, Heinrich-Rieper-Str. 8, 24306 Plön
die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und für die Kreiswahl, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzetteln*) (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin oder den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält. Auf die Bestimmungen des § 96 Gemeinde- und Kreiswahlordnung wird hingewiesen.
    
6. Jede wahlberechtige Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlwahlgesetzes).


 Der Gemeindewahlleiter
 Im Auftrag
16.04.2018        gez. Schubert
 

Anhang zur Wahlbekanntmachung