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Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer

Die Steuerbescheide aus dem Jahr 2015 gelten auch für das Kalenderjahr 2016, soweit die Bescheide nicht durch einen neueren ersetzt wurden.
Aufgrund dieser Bekanntmachung gelten mit dem heutigen Tage die in dem Bescheid aus 2015 getroffenen Feststellungen für ein weiteres Kalenderjahr, d.h., es treten die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre am heutigen Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen. Die Beträge sind auch weiterhin zu den jeweiligen Fälligkeiten (15.02.16, 15.05.16, 15.08.16 und 15.11.16) zu entrichten.
Für eventuelle Fragen steht Ihnen Frau Mau (Tel.-Nr.: 04522 - 747140, Fax: 0431 - 9886617140, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der wirksamen Bekanntmachung (15.Januar 2016) zu laufen beginnt, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Bosau, Dienststelle Plön, Heinrich-Rieper-Straße 8, 24306 Plön, einzulegen.

Plön, 12. Januar 2016    
Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
gez. Schmidt