Luftbild Bosau

DRK Blutspende

Aktuelle Blutspendetermine in
Bosau und Umgebung

Bekanntmachung

Gemäß § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Januar 1991 (BGBl. I. S. 169) in Verbindung mit der 1. Landesverordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung Sprengstoffrecht vom 13. Juli 1978 (GVOBl. Schl.-H. S. 211) ordne ich an, dass am 31. Dezember 2015 und am 01. Januar 2016 in einem Umkreis von 180 m zu den reetgedeckten Häusern im gesamten Bereich der Gemeinde Bosau keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II (insbesondere keine Stabraketen und Feuerwerksbatterien) abgebrannt werden dürfen.
Es wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesem Zusammenhang das Abschießen von Signalwaffen nur von Personen erfolgen darf, die im Besitz des kleinen Waffenscheines sind.
Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite www.gemeinde-bosau.de“ und durch Veröffentlichung dieses Hinweises in der Zeitung.

Hutzfeld, den 18. Dezember 2015
Az.: III 11 – 241
                                    Gemeinde Bosau
                                    Der Bürgermeister
                                   gez. Mario Schmidt