Bekanntmachung
I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bosau für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13. Oktober 2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 271.500 € € 5.934.800 € 6.206.300 €
die Ausgaben 482.300 € € 5.934.800 € 6.417.100 €
1. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 82.700 € € 331.800 € 414.500 €
die Ausgaben 82.700 € € 331.800 € 414.500 €
Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 15. Oktober 2015
Az.: II 030 – 12/2015
(L.S.) gez. Schmidt
- Bürgermeister-
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 4,und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See in Plön, Heinrich-Rieper-Straße 8, Zimmer 15, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hutzfeld, den 15. Oktober 2015
Az.: II 030-12/2015
Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
(L.S.) gez. Schmidt