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Bekanntmachung

I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bosau für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13. Oktober 2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

     erhöht um    vermindert um    und damit der Gesamtbetrag  des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
                                                       gegenüber bisher                  nunmehr festgesetzt auf
1. im Verwaltungshaushalt
   die Einnahmen      271.500 €      €    5.934.800  €                          6.206.300 €

   die Ausgaben      482.300 €      €     5.934.800  €                          6.417.100 €
            
1. im Vermögenshaushalt
   die Einnahmen       82.700 €       €         331.800 €                           414.500 €

   die Ausgaben        82.700 €       €         331.800 €                           414.500 €


Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 15. Oktober 2015
Az.: II 030 – 12/2015

                (L.S.)         gez. Schmidt
                                - Bürgermeister-

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 4,und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See in Plön, Heinrich-Rieper-Straße 8, Zimmer 15, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hutzfeld, den 15. Oktober 2015
Az.: II 030-12/2015
                                     Gemeinde Bosau
                                     Der Bürgermeister
                (L.S.)                gez. Schmidt