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Bekanntmachung

I
Haushaltssatzung
der Gemeinde Bosau
für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 31. März 2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Verwaltungshaushalt        
in der Einnahme auf    5.934.800  EUR    
in der Ausgabe auf    5.934.800  EUR    
und        
2. im Vermögenshaushalt        
in der Einnahme auf    331.800 EUR    
in der Ausgabe auf    331.800 EUR    
festgesetzt. 

 
§ 2

Es werden festgesetzt:        
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
    und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                         0    EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                0     EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                 300.000     EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf    29,06    Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden bereits durch Beschluss der Gemeindevertretung im Rahmen einer  Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)     360 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                  360 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                                      255 v.H.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.


Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 15. April 2015

Az.: II 030 - 10/2015
                    (L.S.)
                                         gez. Schmidt
                                    - Bürgermeister-

II

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 4,und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See in Plön, Heinrich-Rieper-Straße 8, Zimmer 15, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hutzfeld, den 15. April 2015
Az.: II 030-10/2015
                                                                                          Gemeinde Bosau
                                                                                         Der Bürgermeister
                                                                          LS                gez. Schmidt