Bekanntmachung
I
Haushaltssatzung
der Gemeinde Bosau
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 31. März 2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 5.934.800 EUR
in der Ausgabe auf 5.934.800 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 331.800 EUR
in der Ausgabe auf 331.800 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 300.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 29,06 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden bereits durch Beschluss der Gemeindevertretung im Rahmen einer Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 255 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 15. April 2015
Az.: II 030 - 10/2015
(L.S.)
gez. Schmidt
- Bürgermeister-
II
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 4,und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See in Plön, Heinrich-Rieper-Straße 8, Zimmer 15, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hutzfeld, den 15. April 2015
Az.: II 030-10/2015
Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
LS gez. Schmidt