Bekanntmachung
der Gemeinde Bosau über
- die Aufstellung der 11. Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der Gemeinde Bosau für die Ortschaft Braak
- die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Planübersicht
zu 1. Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Bosau hat am 01.10.2014 die Aufstellung der 11. Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der Gemeinde Bosau für die Ortschaft Braak beschlossen.
Folgendes Planungsziel wird angestrebt:
- Umnutzung des genehmigten Fischereigerätehauses
- Abrundung um ein Baugrundstück südlich am Dorfteich
- Abrundung um zwei Baugrundstücke am Dorfteich
- Schaffung eines Baufensters südlich der Hausnummer 15 in 2. Reihe
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekanntgemacht.
zu 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit(§ 3 Abs. 1 BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll wie folgt durchgeführt werden:
Der Planentwurf liegt ab dieser Bekanntmachung bis zum 31.12.2014 für jedermann zur Einsicht- und Stellungnahme in der Gemeindeverwaltung in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 2, in 23715 Bosau während der Dienststunden öffentlich aus.
Hutzfeld, den, 11.12.2014
gez. Schmidt
Bürgermeister