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Bekanntmachung

der Gemeinde Bosau über

  1. die Aufstellung der 11. Abrundungssatzung als Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der Gemeinde Bosau  für die Ortschaft Braak
  2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Planübersicht 

zu 1.   Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Gemeinde Bosau  hat am         01.10.2014 die Aufstellung der 11. Abrundungssatzung als Klarstellungs- und            Einbeziehungssatzung der Gemeinde Bosau  für die Ortschaft Braak     beschlossen.

            Folgendes Planungsziel wird angestrebt:

-       Umnutzung des genehmigten Fischereigerätehauses

-       Abrundung um ein Baugrundstück südlich am Dorfteich

-       Abrundung um zwei Baugrundstücke am Dorfteich

-       Schaffung eines Baufensters südlich der Hausnummer 15 in 2. Reihe

 

            Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekanntgemacht.

zu 2.   Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit(§ 3 Abs. 1 BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll wie folgt durchgeführt werden:
 

Der  Planentwurf liegt ab dieser Bekanntmachung bis zum 31.12.2014 für jedermann zur Einsicht- und Stellungnahme in der Gemeindeverwaltung in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 2, in 23715 Bosau während der Dienststunden öffentlich aus.
 

Hutzfeld, den, 11.12.2014

            gez. Schmidt

            Bürgermeister