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Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung

  1. des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet Teilbereich 1- südlich der Schaapskoppel, östlich der Strandsiedlung und östlich der Stadtbeker Straße (K32) sowie Teilbereich2- am südlichen Ortsrand von bosau, westlich der Stadtbeker Straße (K32) „Seekoppel Wohnprojekt Uhlenbusch“
  2. des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 für das Gebiet am südlichen Ortsrand von Bosau, westlich der Stadtbeker Straße (K32) – Seekoppel Wohnprojekt Uhlenbusch der Gemeinde Bosau - gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die vom Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss Bosau in der Sitzung am 24.11.2014 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie  des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Bosau für das Gebiet am südlichen Ortsrand von Bosau, westlich der Stadtbeker Straße (K32) – Seekoppel Wohnprojekt Uhlenbusch und deren Begründungen liegen in der Zeit

vom 29.12.2014 bis 30.01.2015

in der Gemeindeverwaltung Bosau am Standort in Hutzfeld, Hauptstraße 2, 23715 Bosau, Zimmer 2, während der Sprechstunden öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:

- Umweltbericht als Teil der Begründung (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologische Vielfalt, zum Schutzgut Mensch, zum Schutzgut Kulturgüter, zu den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG, zur Darstellung im Landschaftsplan)

- Landschaftsplan der Gemeinde Bosau (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt)

- Fachgutachten zum Artenschutz

- Faunistische Potenzialabschätzung und artenschutzfachliche Betrachtung, 14.04.2014

   (Aussagen zum Schutzgut Tiere (Fledermäuse, Haselmäuse, Brutvögel, Amphibien))

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:

- Naturschutz und Artenschutz

- Kulturgütern

- Immissionsschutz

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung / des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Hutzfeld, den 05. Dezember 2014

                                                                                         Gemeinde Bosau

                                                                                       -Der Bürgermeister-

                                                                                       gez. Mario Schmidt