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Bekanntmachung

I.

I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bosau für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom  07. Oktober 2014 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden




Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 16. Oktober 2014 erteilt.

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 23. Oktober 2014
Az.: II 030 – 12/2014

                (L.S.)                gez. Schmidt
                                - Bürgermeister-

II.


Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 4,und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See in Plön, Heinrich-Rieper-Straße 8, Zimmer 15, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hutzfeld, den 23. Oktoberl 2014
Az.: II 030-12/2014
                                                                                          Gemeinde Bosau
                                                                                         Der Bürgermeister
                                                  (L.S.)                               gez. Schmidt