Bekanntmachung
I.
I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bosau für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 07. Oktober 2014 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 16. Oktober 2014 erteilt.
Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 23. Oktober 2014
Az.: II 030 – 12/2014
(L.S.) gez. Schmidt
- Bürgermeister-
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstraße 2, Zimmer 4,und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See in Plön, Heinrich-Rieper-Straße 8, Zimmer 15, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hutzfeld, den 23. Oktoberl 2014
Az.: II 030-12/2014
Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
(L.S.) gez. Schmidt