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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Einladung zu dem Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Oberlauf der Schwartau
Durch Beschluss des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 30.08.2013 ist die vereinfachte Flurbereinigung Oberlauf der Schwartau, Kreis Ostholstein, angeordnet worden.
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten (Teilnehmer) der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke werden hiermit gemäß § 21 Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S, 546), zuletzt geändert Gesetz vom 19,12.2008 (BGBl. I S. 2794), zu dem Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft am.
Dienstag, 29. April 2014 um 18.00 Uhr in der „Gaststätte Schmidt", Sallrögen 2 in 23715 Hutzfeld
eingeladen.

Für diesen Termin ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1) Informationen zur vereinfachten Flurbereinigung Oberlauf der Schwartau
2) Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke sind bei den Amtsvorstehern im
Amt Großer Plöner See, Amt Ostholstein-Mitte, Amt Trave-Land, Verwaltungsgemeinschaft Eutin/SÜsel sowie bei den Bürgermeistern der Stadt Plön, der Stadt Eutin und der Gemeinden Malente, Ahrensbök und Scharbeutz vorrätig. Vollmachtsvordrucke können auch bei der Flurbereinigungsbehörde angefordert werden.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt, Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat unabhängig von der Zahl der von ihm vertretenden Teilnehmer einschließlich seiner eigenen Stimme nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Flintbek, den 19.03.2014
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
-als Flurbereinigungsbehörde-
(L.S) gez. Riege
Az. 807/5435.01/OH 30