Wahlbekanntmachung
1. Am 26. Mai 2013 findet die Gemeindewahl in der Gemeinde Bosau statt.
Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.1)
Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Ostholstein verbunden.
2. Die Gemeinde bildet einen Wahlbezirk.*)
Die Gemeinde gehört bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 15 *)
Der Wahlraum befindet sich -siehe Anhang-
Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und Wahlkreise ist aus dem beigefügten Anhang
ersichtlich. *)
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerver-
zeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemein-
dewahl wird ein weißer und für die Kreiswahl ein roter Stimmzettel verwendet.*)
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl 3 Stimmen, die beliebig verteilt werden
können. Bei der Kreiswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem
Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, wel-
cher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder
in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein
Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom
Gemeindewahlleiter des Amtes Großer Plöner See, Heinrich-Rieper-Str. 8, 24306 Plön
(Bezeichnung der Stelle, die die Wahlscheine erteilt)
die amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl und für die Kreiswahl, einen amtlichen Wahlum-
schlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit den Stimmzet-
teln*) (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an
die Gemeindewahlleiterin oder den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am
Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der Gemeinde-
wahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahl-
brief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem
Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für
die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtige Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlwahlgesetzes).
Der Gemeindewahlleiter
07.05.2012 Im Auftrag
(Datum) gez. Schubert
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Einteilung der Gemeinde Bosau in Wahlbezirke und Wahlkreise
Wahlbezirk Lage des Zugehörige Straßen Angabe des Wahlkreises, dem der
Wahlraumes oder Ortsteile Wahlbezirk zugeordnet ist
Nr. Name Wahlkreis für die Wahlkreis für
Gemeindewahl die Kreiswahl
1 Bosau 1 Haus des Kurgastes Bosau, Bichel, 1 15
Bischof-Vicelin-Damm 11 Kleinneudorf, Löja,
23715 Bosau Wöbs 1 Bosau 2 Turnhalle, Brackrade, An der Turnhalle, Hassendorf,
23715 Bosau-Hutzfeld Hutzfeld 2 15
1 Bosau 3 Dorfgemeinschaftshaus, Braak, Kiekbusch,
Am Heller 2, Klenzau, Liensfeld 3 15
23715 Bosau-Liensfeld 2 Bosau 4 Feuerwehrgeräte- und Dorf- Majenfelde, gemeinschaftshaus, Quisdorf Majenfelder Landstr. 12 A, Thürk
23715 Bosau-Majenfelde 3 15
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*) Nichtzutreffendes entfällt.
1) Bei abweichender Festsetzung der Wahldauer ist die festgesetzte Wahldauer einzusetzen.