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Bekanntmachung

der Entscheidung über die Gültigkeitder Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bosau vom 24. Februar 2013

Die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein hat am 10.04.2013 gemäß
§ 83 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bosau vom 24. Februar 2013 für gültig erklärt.

Damit ist das von mir am 05.03.2013 bekanntgegebene, endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bosau bestätigt. Die rechtskräftige Entscheidung über die Wahlprüfung wird hiermit bekannt gegeben. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite „www.gemeinde-bosau.de“ und durch Veröffentlichung dieses Hinweises in der Zeitung.
Hutzfeld, 26.04.2013
                                                                                       Der Gemeindewahlleiter
                                                                                        gez. Markus Schubert