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Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses
der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Bosau vom 24. Februar 2013

Aufgrund der §§ 36 und 46 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit §§ 72 Abs. 1 und 9, 63 und 81 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO), hat der Gemeindewahlausschuss für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bosau vom 24. Februar 2013 in seiner Sitzung am 26. Februar 2013 das endgültige Wahlergebnis wie folgt ermittelt und festgestellt:

Wahlberechtigte    2.908
Wählerinnen und Wähler    882
Ungültige Stimmen    4
Gültige Stimmen    878

Einziger Wahlbewerber war Herr Mario Schmidt.

Von den gültigen Stimmen haben mit
JA gestimmt    702
NEIN gestimmt    176

Der Gemeindewahlausschuss hat festgestellt, dass Herr Mario Schmidt damit zum Bürgermeister der Gemeinde Bosau gewählt wurde.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Bosau sowie der Bewerber auf dem eingereichten Wahlvorschlag schriftlich oder zur Niederschrift binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Bosau in 24306 Plön, Heinrich-Rieper-Str. 8, Einspruch erheben.

Die Einspruchsfrist  beginnt am 05. März 2013.


Plön, 28.02.2013

Der Gemeindewahlleiter
       gez. Schubert