Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses
der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Bosau vom 24. Februar 2013
Aufgrund der §§ 36 und 46 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit §§ 72 Abs. 1 und 9, 63 und 81 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO), hat der Gemeindewahlausschuss für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bosau vom 24. Februar 2013 in seiner Sitzung am 26. Februar 2013 das endgültige Wahlergebnis wie folgt ermittelt und festgestellt:
Wahlberechtigte 2.908
Wählerinnen und Wähler 882
Ungültige Stimmen 4
Gültige Stimmen 878
Einziger Wahlbewerber war Herr Mario Schmidt.
Von den gültigen Stimmen haben mit
JA gestimmt 702
NEIN gestimmt 176
Der Gemeindewahlausschuss hat festgestellt, dass Herr Mario Schmidt damit zum Bürgermeister der Gemeinde Bosau gewählt wurde.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Bosau sowie der Bewerber auf dem eingereichten Wahlvorschlag schriftlich oder zur Niederschrift binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Bosau in 24306 Plön, Heinrich-Rieper-Str. 8, Einspruch erheben.
Die Einspruchsfrist beginnt am 05. März 2013.
Plön, 28.02.2013
Der Gemeindewahlleiter
gez. Schubert