Wahlbekanntmachung
1. Am 24. Februar 2013 findet die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters* in der Gemeinde Bosau statt.
Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.1)
2. Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerver-zeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personal-ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für eine etwa notwendig werdende Stichwahl aufzubewahren und erneut zur Stichwahl mitzubringen.2)
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer Stimmzettel verwendet.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll – dass sie oder er mit „Ja“ oder „Nein“ stimmt.3)
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter in 24306 Plön, Heinrich-Rieper-Str. 8, Zimmer 3 (Erdgeschoss) oder bei der Gemeindeverwaltung in 23715 Bosau, Hutzfeld, Hauptstr. 2, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahl-leiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahl-brief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben
(§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).
Der Gemeindewahlleiter
Plön, 29.01.2013 gez. Schubert
(Ort, Datum)
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Einteilung der Gemeinde Bosau in Wahlbezirke
Wahlbezirk Lage des Wahlraumes Zugehörige Straßen oder Ortsteile
Nr. Name
1 Bosau 1 Bosau, Bichel, Bosau,
Haus des Kurgastes, Kleinneudorf, Löja, Wöbs
Bischof-Vicelin-Damm 11
2 Bosau 2 Hutzfeld, Brackrade, Hassendorf,
Turnhalle der Heinrich-Harms-Schule, Hutzfeld
An der Turnhalle
3 Bosau 3 Liensfeld, Braak, Kiekbusch, Klenzau, Liensfeld
Dorfgemeinschaftshaus,
Am Heller 2
4 Bosau 4 Majenfelde, Majenfelde, Quisdorf, Thürk
FF-Geräte- und Dorfgemeinschaftshaus,
Majenfelder Landstr. 12 a