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DRK Blutspende

Aktuelle Blutspendetermine in
Bosau und Umgebung


Gemäß § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31. Januar 1991 (BGBl. I.S. 169)

in Verbindung mit der 1. Landesverordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung Sprengstoffrecht vom 13. Juli 1978 (GVOBl. Schl.-H. S. 211) ordne ich an, dass am 31. Dezember 2012 und am 01. Januar 2013 in einem Umkreis von 180 m zu den reetgedeckten Häusern im gesamten Bereich der Gemeinde Bosau keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II (insbesondere keine Stabraketen und Feuerwerksbatterien) abgebrannt werden dürfen.
Es wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in diesem Zusammenhang das
Abschießen von Signalwaffen nur von Personen erfolgen darf, die im Besitz des kleinen
Waffenscheines sind.

Hutzfeld, den 27. Dezember 2012
Az.: III 11 – 241
                                    Gemeinde Bosau
                                   Der Bürgermeister
                                  gez. Mario Schmidt