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Bekanntmachung

des Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 34 der Gemeinde Bosau für das Gebiet „nördlich des Strandweges, östlich des Hugo-Braasch-Weges in Bosau - Ferienhäuser am Badestrand in Bosau“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde hat in der Sitzung am 24.09.2012 den Bebauungsplan Nr. 34 der Gemeinde Bosau für das Gebiet „nördlich des Strandweges, östlich des Hugo-Braasch-Weges in Bosau -Ferienhäuser am Badestrand in Bosau“ im Ortsteil Bosau bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des dieser Bekanntmachung folgenden Tages in Kraft.
Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an im Amt Großer Plöner See, Heinrich-Rieper-Str.8, 24306 Plön im Kellergeschoss, Zimmer 22, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt/der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt/ der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.


Hutzfeld, den 26. November 2012


                                                                                        Gemeinde Bosau
                                                                                       -Der Bürgermeister-

                                                                                      gez. Mario Schmidt