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- Freitag, 09. September 2011 10:24
Bekanntmachung
1. Datenübermittlung nach Wehrpflichtgesetz im Jahr 2011
Aufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz in der zurzeit gültigen Fassung weist die Gemeinde Bosau darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2012 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2008 (BGBl. I S. 1886), zuletzt geändert durch Art. 1 der Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678), widersprechen können.
Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Im Jahr 2011 findet die Datenübermittlung im Oktober statt. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dem widersprochen haben. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 30. September 2011 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Bosau zu erklären.
2. Datenübermittlung nach Wehrpflichtgesetz im Jahr 2012
Aufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz in der zurzeit gültigen Fassung weist die Gemeinde Bosau darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2013 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2008 (BGBl. I S. 1886), zuletzt geändert durch Art. 1 der Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678), widersprechen können.
Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Im Jahr 2012 findet die Datenübermittlung im April statt. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dem widersprochen haben. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 31. März 2012 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Bosau zu erklären.