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Bekanntmachung

Haushaltssatzung
der Gemeinde Bosau
für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
27. März 2017 -und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Verwaltungshaushalt        
    in der Einnahme auf                                           7.005.700,00 EUR
    in der Ausgabe auf                                             7.118.000,00 EUR
    und
2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                            273.800,00 EUR
    in der Ausgabe auf                                              273.800,00 EUR
    festgesetzt


§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
    und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                          187.100,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf               0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                               300.000,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf             28,41 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    360 %
   b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                               360 %
2. Gewerbesteuer                                                                                    267 %

§ 4


Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungser-mächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
5.000,00 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.05.2017 erteilt.

Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Bosau, den 09. Mai 2017
Az.: II 030 – 10/2017

                                                                  (L.S.)           gez. Schmidt
                                                                                    -Bürgermeister-