Bekanntmachung
der Wahlkreiseinteilung sowie Bekanntmachung
über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Gemeindewahl in Bosau am 06. Mai 2018
Der gemeinsame Gemeindewahlausschuss des Amtes Großer Plöner See hat die Gemeinde Bosau in seiner Sitzung vom 29.01.2018 in folgende Wahlkreise eingeteilt:
Wahlkreis | 1 |
Abgrenzung des Wahlbezirks 1 | Bichel, Bosau, Kleinneudorf, Löja, Wöbs |
Wahlraum | Haus des Kurgastes, Bischof-Vicelin-Damm 11, 23715 Bosau |
barrierefrei? | ja |
Wahlkreis | 2 |
Abgrenzung des Wahlbezirks 2 | Brackrade, Hassendorf, Hutzfeld |
Wahlraum | Feuerwehrgerätehaus, Am Ehrenmal 5, 23715 Bosau, Ortsteil Hutzfeld |
barrierefrei? | nein |
Wahlkreis | 3 |
Abgrenzung des Wahlbezirks 3 | Braak, Kiekbusch, Klenzau, Liensfeld |
Wahlraum | Dorfgemeinschaftshaus, Am Heller 2, 23715 Bosau, Ortsteil Liensfeld |
barrierefrei? | nein |
Abgrenzung des Wahlbezirks 4 | Majenfelde, Quisdorf, Thürk |
Wahlraum | FF-Geräte- und Dorfgemeinschaftshaus, Majenfelder Landstr. 12 a, 23715 Bosau, Ortsteil Majenfelde |
barrierefrei? | nein |
Gemäß § 22 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 auf. Die Wahlvorschläge sind bis
spätestens 12. März 2018, 18:00 Uhr,
schriftlich beim Gemeindewahlleiter, Heinrich-Rieper-Str. 8, 24306 Plön, Zimmer 3, einzureichen (Unterlagen für Wahlvorschläge können unter der Telefonnummer 04522 – 74 71 44 angefordert oder bei der Amtsverwaltung in Plön, Heinrich-Rieper-Str. 8, abgeholt werden). Die Unterlagen sollen so frühzeitig eingereicht werden, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. In den Wahlkreisen der Gemeinde Bosau werden je 3 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter und im Wahlgebiet 8 Listenvertreterinnen und Listenvertreter gewählt. Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können von politischen Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten eingereicht werden. Listenwahlvorschläge können von politischen Parteien und Wählergruppen einreicht werden. Eine Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist nicht zulässig. Gemeinsame Wahlvorschläge können weder von politischen Parteien noch von Wählergruppen noch von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb des Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.
Der Gemeindewahlleiter
Im Auftrag
Plön, 30.01.2018 gez. Schubert