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Bosau und Umgebung

Bekanntmachung

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 das folgende Ergebnis der Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 festgestellt:

Es wurden gewählt:

Unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter

Wahlkreis Familienname Vorname1 Partei/Wählergruppe2
1 Rauch Eberhard   CDU
1 Arendt Jens CDU
1 Dr. Botzet Matthias GRÜNE
2 Jeske Alfred CDU
2 Schumacher Wolf-Heinrich CDU
2 Rohe Jan CDU
3 Veen Jochen CDU
3 Ehlers Thomas CDU
3 Martwich Detlef CDU

Listenvertreterinnen und Listenvertreter

lfd. Nr. Familienname Vorname3 Partei/Wählergruppe2
1 Steigräber-Klinke Birigt SPD
2 Storm Jürgen SPD
3 Klinke Burkhard SPD
4 Sobieski Frank-Michael GRÜNE
5 Dr. Jurenz Charlotte GRÜNE
6 Dr. Rinke Joachim FDP
7 Marohn Holger FDP
8 Frerichs Cornelia BFB
9 Knapp Andreas BFB
10 Orth Wolfgang BFB

Alle übrigen Angaben des Gemeindewahlergebnisses können beim Gemeindewahlleiter während der Dienstzeit eingesehen werden.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung beim Gemeindewahlleiter Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist4 beginnt am 29.05.2018 und endet am 28.06.2018.

Plön, 22.05.2018            (Dienstsiegel)                        Der Gemeindewahlleiter                                                                                                    Im Auftrag
                                                                                          gez. Schubert


1 Bei mehreren Vornamen Rufname(n).
2 Bei Wahlvorschlägen von Wahlberechtigten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 GKWG) ist hier „Einzelbewerberin“ oder „Einzelbewerber“ einzusetzen.
3 Bei mehreren Vornamen Rufname(n).
4  § 87 Abs. 3 GKWO: (3) Wird durch die Bekanntmachung eine Frist in Lauf gesetzt, so beginnt die Frist
    3. bei Bekanntmachungen, die durch Bereitstellung im Internet erfolgen, mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar sind; der nach Absatz 1 Satz 3     erforderliche Hinweis in der Zeitung muss zuvor innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Tagen erfolgt sein.