Bekanntmachung
I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bosau für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05. Oktober 2016 und mit Genehmigung der Kommunal-
aufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
der Nachträge
gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 219.800 € € 6.452.700 € 6.672.500 €
die Ausgaben 228.000 € € 6.663.500 € 6.891.500 €
1. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen € 3.000 € 363.700 € 360.700 €
die Ausgaben € 3.000 € 363.700 € 360.700 €
Die kommunalaufsichtsgehördliche Genehmigung wurde am 08.11.2016 erteilt.
Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Hutzfeld, den 18. November 2016
Az.: II 030 – 12/2016
gez. Mario Schmidt
-Bürgermeister-
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit gemäß § 79 Abs. 1 GO öffentlich bekanntgemacht. Sie kann bei der Gemeindeverwaltung Bosau in Hutzfeld, Hauptstraße 2, und in der Amtsverwaltung Großer Plöner See in Plön, Heinrich-Rieper-Straße 8, Zimmer 15, während der Dienststunden eingesehen werden.
Hutzfeld, den 18. November 2016
Az.: II 030 - 12/2016
gez. Mario Schmidt
-Bürgermeister-