DRK Blutspende

Aktuelle Blutspendetermine in
Bosau und Umgebung

Bekanntmachung

Datenübermittlung nach Wehrpflichtgesetz im Jahr 2016 für den Jahrgang 1999

Aufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz in der zurzeit gültigen  Fassung weist die Gemeinde Bosau darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2017 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2008 (BGBl. I S. 1886), zuletzt geändert durch Art. 1 der Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678), widersprechen können.

Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Im Jahr 2016 findet die Datenübermittlung im April statt.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dem widersprochen haben.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 31. März 2016 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeinde Bosau zu erklären.