Satzung über die Hebesätze der Realsteuern
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 25 des Grundsteuergesetzes und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
vom 08. Dezember 2014 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Hebesätze
Für das Haushaltsjahr 2015 werden die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 %
2. Gewerbesteuer 255 %
§ 2
Geltungsdauer
Die Geltungsdauer dieser Satzung wird auf das Haushaltsjahr 2015 beschränkt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
Hutzfeld, den 11. Dezember 2014 Gemeinde Bosau
Der Bürgermeister
(L.S.) gez. Schmidt