DRK Blutspende

Aktuelle Blutspendetermine in
Bosau und Umgebung

Bekanntmachung                              

Betr.: Einladung zur Auftaktveranstaltung des Ortsentwicklungskonzeptes für Bosau

 

20240214 Einladung OEK Auftakt 01

20240214 Einladung OEK Auftakt 02

Bekanntmachung                              

Betr.: Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber (DAC7)

Seit diesem Jahr bestehen neue Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber. Hinter-
grund ist das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Plattformsteuertransparenzgesetz
(PStTG). Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März
2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwal-
tungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfah-
rensrechts in nationales Recht umgesetzt.

Da der Plattformbegriff in der zugrundeliegenden Richtlinie sehr weit gefasst ist, be-
trifft diese Meldepflicht mitnichten nur die großen Plattformen, sondern kann auch
z.B. Agenturen oder DMOs betreffen, die Ferienwohnungen und -häuser vermitteln.

Anlass für diese Regulierung ist, dass die steuerliche Transparenz der Plattformökono-
mie als stark wachsender Wirtschaftsbereich besser sichergestellt werden soll. Denn
durch die Nutzung von Portalen werden Einkünfte erzielt. Allerdings stehen die Fi-
nanzbehörden vor der Herausforderung, festzustellen, ob die gesetzmäßige Besteue-
rung dieser Einkünfte sichergestellt ist. Darüber nehmen die Finanzbehörden an, dass
die erzielten Einkünfte seitens der Gastgeber und Anbieter vielfach gegenüber den Fi-
nanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt werden. Das Plattformentrans-
parenzgesetz soll somit vor allem für Transparenz bei privaten Ferienwohnungsanbie-
tern sorgen.

Das Plattformsteuertransparenzgesetz verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, an
das Bundeszentralamt für Steuern die für die Besteuerung erforderlichen Informatio-
nen über Einkünfte zu melden Informationen, die von Anbietern auf diesen Plattfor-
men erzielt werden.
Die Meldepflicht erfolgt über eine elektronische Schnittstelle der Plattform an das Bun-
deszentralamt für Steuern. Dabei muss jede Plattform nur in einem Mitgliedsstaat der
EU die relevanten Daten melden, die Behörden der Mitgliedsstaaten tauschen etwaige
relevante Daten untereinander aus. In den vergangenen Monaten haben viele Betreiber
digitaler Plattformen bereits ihre Anbieter informiert bzw. um Auskunft zu den erfor-
derlichen Informationen gebeten.
Da zu den betroffenen Betreibern digitaler Plattformen laut Gesetzgeber unter anderem
auch Portale gehören, die eine Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichen,
sollen folgende Links Orientierung bieten:

 

Informationen für Tourismusorganisationen und Inlandstourismusstellen zu DAC7

Information zu den neuen Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber (DAC7)

 

Hutzfeld, den 01. Februar 2024
Gemeinde Bosau
-Der Bürgermeister-