Verkehrsregelnde Maßnahmen in Braak


Auch in diesem Jahr hat der Kreis Ostholstein auf Antrag des Naturschutzbundes Eutin ver-kehrsregelnde Maßnahmen zum Schutz wandernder Amphibien im Bereich Braaker Mühlen-weg/Braaker Mühle getroffen.

Durch entsprechende Hinweisschilder auf die Amphibienwanderung sowie die Vollsperrung von Teilbereichen der Straßen „Braaker Mühlenweg/Braaker Mühle“ wird ein entsprechender Schutz für die wandernden Amphibien erreicht. Die Sperrung gilt jeweils von 20.00 - 6.00 Uhr und ist vom 01. März 2012 bis zum 15. April 2012 befristet. Die Durchführung der Sperrung wird durch den Naturschutzbund gewährleistet.

Bekanntmachung


Die drei Mitglieder des Dorfvorstandes der Dorfschaft Thürk sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus persönlichen Gründen von ihrem Amt zurückgetreten.

Am Donnerstag, dem 23. Februar 2012 findet um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Thürk eine Dorfschaftsversammlung der Dorfschaft Thürk mit folgender Tagesordnung statt.

 

 

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Bekanntmachung

Betr.: Knick-, Hecken und Baumpflege an öffentlichen Wegen in der Gemeinde Bosau
Durch das Ordnungsamt der Gemeinde Bosau werden die Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte
usw. gem. § 33 Abs. 3 und 4 des Straßen- und Wegegesetzes aufgefordert, Knicks,
Hecken und Bäume an öffentlichen Straßen zurückzuschneiden, damit eine Gefährdung des
Straßenverkehrs ausgeschlossen wird. Erforderlich ist, dass ein Lichtraumprofil in einer Höhe
von 4,50 m, gemessen vom äußeren Rand der Bankette, von Ästen, Zweigen usw. freigehalten
wird (siehe Zeichnung).

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Bekanntmachung

An alle Hundehalter/innen im Bereich der Gemeinde Bosau

Sehr geehrte Damen und Herren!
Durch des Gesetzes zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren“
(Gefahrhundegesetz-GefHG) vom 28.Januar 2005 besteht auch in bestimmten Bereichen der Gemeinde Bosau ein Leinenzwang bzw. ein Mitnahmeverbot.
Die Dorfschaften mit besonderen Einschränkungen sind hier aufgeführt:

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Bekanntmachung

1. Datenübermittlung nach Wehrpflichtgesetz im Jahr 2011

Aufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz in der zurzeit gültigen Fassung weist die Gemeinde Bosau darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2012 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2008 (BGBl. I S. 1886), zuletzt geändert durch Art. 1 der Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678), widersprechen können.

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Pendlerportal

Gemeinsam fahren. Gemeinsam (Umwelt)sparen!

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